Reglemente

Reglement für den Spielbetrieb der Swiss Football League

Regelt den Spielbetrieb aller Super League- und Challenge-League-Klubs.

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Sicherheitsreglement der Swiss Football League

Das Sicherheitsreglement der SFL gibt vor, was ein Klub der Super League oder der Challenge League zu leisten hat, damit die Sicherheit an Spieltagen gewährleistet ist.

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BWIS und VWIS

Das «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS) gibt auf Bundesebene unter anderem die Rahmenbedingungen vor, welche Rechte und Pflichten für Staatsangestellte (Polizei,…) aber auch für Fans bestehen, damit die innere Sicherheit gewährleistet bleibt.

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Die Verordnungen des BWIS – also wie es umgesetzt werden soll – finden sich im VWIS, der «Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit».

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«Hooligan»-Konkordat

Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportverantstaltungen» ist Teil des BWIS und formuliert detailliert aus, welche Mittel der kantonalen Polizei gegeben werden, um an Spieltagen für Sicherheit zu sorgen. Es ist im Kanton Luzern in Kraft.

Anmerkung: Die Sicherheits- und Justizdirektorin des Kantons Luzern, Yvonne Schärli, hat entschieden, dass die in Luzern geplanten ID- und Intimkontrollen (noch) nicht angewendet werden. Es wird ein Entscheid des Bundesgerichts abgewartet. Dieses prüft die Verfassungsmässigkeit des neuen Konkordats.

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HOOGAN-Datenbank

Die „Verordnung über verwaltungsrechtliche Massnahmen des Bundesamtes für Polizei und über das Informationssystem HOOGAN“ regelt, wer weshalb in die schweizweite HOOGAN-Datenbank aufgenommen werden kann und mit welchen Sanktionen er oder sie zu rechnen hat.

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Stadionverbot

Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Person mit Stadionverbot ist der Besuch sämtlicher in den Stadien der SFL-Klubs durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung eines SFL-Klubs untersagt.

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